Keine Strafe für Fahrer mit Führerschein auf dem Personalausweis

Nach der Meldung in den sozialen Medien, dass ein Motorradfahrer wegen Fahrens ohne Führerschein mit einer Geldstrafe belegt wurde, gab das Innenministerium eine wichtige Erklärung ab. Das Ministerium gab bekannt, dass aus den Aufzeichnungen von PolNet hervorgehe, dass die Führerscheindaten des Motorradfahrers in seinem türkischen Personalausweis vermerkt seien und dass gegen den Motorradfahrer keine Geldstrafe verhängt worden sei.

Rundschreiben „Keine Strafe, wenn der Führerschein im Personalausweis steht“ erneut in Erinnerung gerufen

Innenministerium, Rundschreiben vom 20.09.2020 mit dem Titel „Hochladen von Führerscheininformationen in den türkischen Personalausweis“ noch einmal daran erinnert. Im Rahmen dieses Rundschreibens werden diejenigen, die den neuen türkischen Personalausweis vorlegen und bei der Abfrage im Informationssystem PolNet „Führerscheindaten werden auf den Personalausweis geladen“ Die türkischen Personalausweise von Fahrern mit einer solchen Warnung gelten als Führerscheine.

Solche Fahrer können verhaftet werden, wenn sie ihren Führerschein nicht bei sich tragen. Es werden keine Verkehrsstrafen verhängt.

Das Ministerium erklärte außerdem, dass die Verkehrsbeamten von Polizei und Gendarmerie erneut über das Rundschreiben informiert worden seien. Dies sei ein wichtiger Schritt, um Leid der Bürger zu vermeiden und unzulässige Praktiken bei Verkehrskontrollen zu verhindern.

Damit es für den Fahrer nicht zu Missständen kommt, reicht es aus, wenn er die Führerscheindaten in seinen türkischen Personalausweis einträgt und bei Verkehrskontrollen seinen Personalausweis vorzeigt.